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V.
Zu Odebrechts und Cassirers Kritik des Kantbuches
Grundfrage: Wesen und Begründung der Endlichkeit der menschlichen Erkenntnis; Problem der Endlichkeit überhaupt
1. Die Endlichkeit des Erkennens
(Cassirer, Odebrecht)
(zu den Kritiken an meiner Kantinterpretation)
1) Was soll und will der Vergleich unseres Erkennens mit dem absoluten? Nur erläutern, was mit der Endlichkeit unseres Erkennens gemeint ist, worin seine Endlichkeit gesehen wird.
Das absolute Erkennen ist nur eine konstruierte Idee (vgl. S. 24), und zwar aus unserem Erkennen; in dem das spezifisch Endliche ausgeschieden und das frei gemacht wird, was das Wesen ist. Es bedarf dazu nicht der wirklichen Erkenntnis des wirklichen Vorhandenseins der absoluten Erkenntnis — das hieße ja selbst Gott sein — und wir beweisen ja gerade überdies damit, daß wir es nur zur Konstruktion der Leitidee bringen, erst recht die Endlichkeit.
2) Ganz und gar aber nicht wird von mir das endliche Erkennen aus der absoluten Anschauung „deduziert”, wie Odebrecht (Blätter für Deutsche Philosophie V, 1, 1931) meint, als könnte sich „aus dem Oberbegriff des intuitus originarius der Anschauungscharakter des Denkens notwendig ergeben”.
Vielmehr: ergibt sich dieser gar nicht irgendwoher durch Deduktion, sondern offenbart sich uns in der Grunderfahrung der Angewiesenheit auf Gebung. Es bleibt alles beim Alten, auch wenn man absieht, dieses als endliches Erkennen zu bezeichnen (freilich muß dann das Endliche notwendig anders ausgelegt werden, das „Irdische” — Hinsicht und Ebene dieser Auslegung), so muß es aber im Zusammenhang und mit Bezug auf die Absicht Kants gefaßt und genannt werden (vgl. Phänomena und Noumena! Kant und das Problem der Metaphysik, S. 33 f.!; vgl. Kant und das Problem der Metaphysik: Endlichkeit — aufgehellt, worin sie besteht mit Bezug auf unser Erkennen, im Blick auf dieses selbst.).
Geworfenheit der Grund der Endlichkeit des Erkennens (vgl. Kant und das Problem der Metaphysik, S. 26), zunächst gefaßt als Angewiesenheit auf Seiendes, das wir nicht selbst sind. Die Endlichkeit ist primär nicht die des Erkennens, sondern das ist nur eine Wesensfolge der Geworfenheit. Und eben darin gründet die Notwendigkeit des Denkens als Dienens der Anschauung, vorausgesetzt, daß Auslegung und Bestimmtheit notwendig ist zum Erfahren von Seiendem (wenn nachgewiesen als notwendig für endliches Anschauen qua primärer endlicher Erkenntnis, dann zugleich die Dienststellung und das Dienen als wesenhaft für den Verstand erwiesen (vgl. Kant und das Problem der Metaphysik, S. 27 f.)).
„Denken” ist Index der Endlichkeit, d. h. Angewiesenheit auf Anschauung, die selbst der Angewiesenheit auf Gebung — Geworfenheit entspringt. Dieses Entspringen bzw. Gründen meint Wesensverhältnisse. Denken wird nicht zum Anschauen (Odebrecht) gemacht, wohl aber als Vorstellen festgehalten, und das Vorstellen von etwas im Allgemeinen dahin verstanden, daß seiner die endliche Anschauung notwendig bedarf, wenn sie Erkenntnis sein soll.
„Erkennen ist primär Anschauen” (Kant und das Problem der Metaphysik, S. 21, vgl. dort Bemerkungen!), d. h. der Grundcharakter im Erkennen ist Anschauen. Für das endliche Erkennen aber ist zwar dieser Charakter der erstlinig fundierend notwendige, aber — gerade, weil endlich — nicht hinreichend.
Zeigen dann formales und apophantisch-veritatives Wesen des Urteils aus dem Dienststellungscharakter des Denkens.
Der Verstand ist wesentlich für das endliche Erkennen; d. h. er überragt selbst die Anschauung, nämlich in seinem Charakter der Endlichkeit.
علایم:
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